Ein Akkreditiv öffnen
Ein Akkreditiv öffnenZusammenfassung
Ein Akkreditiv öffnenAblauf

Erstens legen sowohl Käufer als auch Verkäufer im Handelsvertrag ausdrücklich die Verwendung eines Akkreditivs als Zahlungsmittel fest. Dies ist die Grundlage für die Ausstellung des Akkreditivs, um sicherzustellen, dass beide Parteien einen Konsens über die Zahlungsmethode erzielen.

Als nächstes benachrichtigt der Käufer die emittierende Bank, die er gewählt hat (in der Regel eine Bank, mit der er Geschäftsbeziehungen hat), und fordert sie auf, ein Akkreditiv zugunsten des Verkäufers zu eröffnen. Nach Erhalt des Antrags des Käufers wird die ausstellende Bank eine strenge Überprüfung durchführen, um sicherzustellen, dass der Antrag den einschlägigen Vorschriften und Bankregeln entspricht.

Nachdem die Überprüfung genehmigt wurde, öffnet die ausstellende Bank offiziell das Akkreditiv und benachrichtigt den Verkäufer über die benachrichtigende Bank (in der Regel die Bank am Standort des Verkäufers). Nach Erhalt des Akkreditivs teilt die benachrichtigende Bank dem Verkäufer unverzüglich mit, dass das Akkreditivschreiben geöffnet wurde.

Nach Erhalt des Akkreditivs wird der Verkäufer seinen Inhalt sorgfältig überprüfen, um sicherzustellen, dass er den Anforderungen des Vertrages entspricht. Sobald die Bestätigung als richtig bestätigt wurde, beginnt der Verkäufer mit der Vorbereitung des Versands der Waren und stellt sicher, dass alle Dokumente den Bedingungen des Akkreditivs entsprechen.

Nach dem Versand der Ware wird der Verkäufer die entsprechenden Dokumente an die benannte Bank (die ausstellende Bank oder die im Akkreditiv angegebene Zahlungs-, Annahme- oder Verhandlungsbank) übermitteln. Die Bank prüft die Dokumente gemäß den Bestimmungen des Akkreditivs. Wenn die Dokumente die Anforderungen des Akkreditivs erfüllen, wird die Bank gemäß den Bestimmungen des Akkreditivs Zahlungen, Annahme oder Verhandlungen vornehmen.

Schließlich werden andere Banken als die emittierende Bank die Dokumente an die emittierende Bank senden. Nach Überprüfung erstattet die emittierende Bank die Banken, die gemäß dem Akkreditiv bezahlt, akzeptiert oder verhandelt haben, in der vereinbarten Weise zurück. Zu diesem Zeitpunkt ist der gesamte Emissionsprozess abgeschlossen.

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